Campingordnung

 

1) ZUGANG ZUM CAMPINGPLATZ
Um Zugang zum Campingplatz zu erhalten, muss jeder Gast die Genehmigung der Direktion haben, indem er der Direktion einen gültigen Ausweis oder ein anderes gleichwertiges Dokument vorlegt, das geeignet ist, die Identität gemäß den geltenden Vorschriften zu bescheinigen (Art. 109 ). Wir akzeptieren Personalausweise, Reisepässe, Führerscheine (NICHT aus Plastik) und Waffenbüchlein, sofern sie mit einem Foto und einem Trockenstempel versehen sind. Die Gäste werden gebeten, die Richtigkeit der eingegebenen Daten zu überprüfen und eventuelle Fehler, Änderungen, Ankünfte, Abfahrten und Rückgaben von Personen / Tieren / Autos zu melden. Es wird ein Personalausweis, der auf Verlangen der Kontrollverantwortlichen vorzuzeigen ist (bei der Abreise zurückzugeben), und ein Autopass, der rechts an der Frontscheibe angebracht werden muss, ausgegeben. Der Zutritt und die Anwesenheit unbefugter Personen auf dem Campingplatz stellt eine Verletzung der Vorschriften für die öffentliche Sicherheit dar, Art. 614 C.P. (Verletzung des Wohnsitzes), Art. 633 C.P. (Eindringen in Grundstücke und Gebäude), Art. 624 C.P. (Diebstahl von Dienstleistungen) und das Verbrechen des Vertragsbetrugs. 

2) ZUGANG VON MINDERJÄHRIGEN 
Minderjährige müssen begleitet werden und bei ihren Eltern oder anderen Erwachsenen mit elterlicher Vollmacht bleiben, die für sie verantwortlich sind. In diesem Fall muss eine reguläre Vollmacht vorgelegt werden.

3) WAHL DES STELLPLATZES 
Der Platz innerhalb des Campingplatzes, Stellplatz wird immer von der Direktion zugeteilt, an deren Anordnung sich die Gäste zu halten haben. Es ist nicht erlaubt, von sich aus dem Ort zu wechseln. Gäste werden gebeten, sich mit der Rezeption in Verbindung zu setzen, um ihren Aufenthalt auf dem Campingplatz zu verbessern

4) BESETZUNG PRO STELLPLATZ
Auf jedem Stellplatz ist die Aufstellung von mehr als einer Einheit und die Anwesenheit von mehr als 4 Personen, jedoch einer einzigen Familieneinheit, nicht erlaubt. Auf jedem Stellplatz ist maximal ein Auto mit Wohnwagen oder Wohnmobil erlaubt.

5) FAHRZEUGE UND AUSRÜSTUNG AUF DEM STELLPLATZ
Die gesamte Ausrüstung, einschließlich der Fahrzeuge, muss ordentlich innerhalb des Stellplatzes platziert werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein ausreichender Abstand zu benachbarten Stellplätzen vorhanden sein muss, um den Durchgang, den leichten Zugang zu Versorgungseinrichtungen und einen Evakuierungsweg im Notfall zu gewährleisten. Es ist nicht erlaubt E-Autos auf dem Stellplatz aufzuladen.

Es ist nicht erlaubt Planen, Zelte, Vorzelte und ähnliches auf dem Stellplatz oder Garten auszulegen bzw. aufzubauen. Sonnensegel und Markisen sind erlaubt!

Auf jedem Stellplatz muss ein freier Platz für das korrekte Abstellen des Fahrzeugs vorhanden sein, um die Fluchtwege immer frei zu halten. Aus hygienischen und sanitären Gründen ist der Camper verpflichtet, den zugewiesenen Platz vollkommen sauber und ordentlich zu halten. Der Gebrauch des Grills ist nur so und unter solchen Wetterbedingungen erlaubt, dass er keine Gefahr und Störung darstellen kann, dieser ist immer und ausschließlich auf dem festen Teil des Stellplatzes (NICHT auf dem Rollrasen) zu positionieren. 

6) CHECK OUT
Die Abreise muss bis 11:00 Uhr erfolgen. Erfolgt die Abreise nach 11.00 Uhr, wird ein zusätzlicher Aufenthaltstag berechnet; der Tagessatz für den Stellplatz und die Personen, unabhängig von der Ankunftszeit. Wenn der Stellplatz gebucht ist, ist es nicht möglich, den Aufenthalt über 11:00 Uhr hinaus zu verlängern. 'Bei einer vorzeitigen Abreise werden bis zu 3 Tage in Rechnung gestellt.

7) BESUCHE
Besucher werden von 08:00 bis 20:00 Uhr und ausschließlich nach dem Ermessen der Rezeption zugelassen. Besucher können den Campingplatz nur nach Hinterlegung eines gültigen Ausweises an der Rezeption und nach Erhalt eines „VISITOR PASS“ durch das zuständige Personal betreten. Der Besuch kann maximal 60 Minuten dauern. Nach dieser Zeit müssen Besucher die tägliche Campinggebühr entrichten. Fahrzeuge des Besuchers dürfen nicht in den Campingplatz einfahren und müssen auf dem unbewachten Außenparkplatz vor der Rezeption geparkt werden. Der Campingkunde ist verpflichtet, sich zu vergewissern, dass seine Gäste im Besitz der Genehmigung der Direktion sind und ist für ihr Verhalten innerhalb des Campingplatzes verantwortlich.

8) HAUSTIERE
Die Anwesenheit von Haustieren muss sofort nach der Ankunft gemeldet werden. Es sind maximal 2 Hunde, 3 auf Anfrage pro Stellplatz erlaubt.Haustiere müssen mit einem speziellen Gesundheitsbüchlein ausgestattet sein, das die vom italienischen Gesetz vorgeschriebenen Impfungen enthält. Für Bewohner Italiens ist es obligatorisch, dass ihr Hund mit einem Mikrochip ausgestattet ist. Hunde müssen immer an der Leine geführt werden, auch für die Begleitung außerhalb des Campingplatzes und für ihre Spaziergänge, unter Einhaltung der Gesundheits- und Hygienevorschriften und in Übereinstimmung mit dem geltenden Verwaltungsrecht. Es ist verboten Haustiere in den Schwimmbadbereich und in alle Gemeinschaftsbereiche (Bar, Geschäft, Toiletten usw.) mitzunehmen. Für Ihr Haustier berechnen wir € 4,5 /Tag. 

9) RUHEZEITEN

Es ist zu jeder Zeit verboten, sich unangebracht zu benehmen, zu spielen, Spiele zu spielen und Geräte zu benutzen, die die Gäste des Campingplatzes stören könnten. 

Ruhezeit von 22:00 bis 08:00 Uhr 

Das Tor bleibt zu diesen Zeiten geschlossen. Die strikte Einhaltung dieses Zeitplans wird für die Ruhe aller gefordert. Während dieser Stunden ist es nicht erlaubt: mit dem Wohnmobil/Caravan, Motorrad auf dem gesamten Campinggelände zu fahren, die Dienstfahrzeuge sind von dem Verbot ausgenommen; die Ruhe durch Lärm oder andere Geräusche wie Fernseher, Radio oder andere Aktivitäten zu stören. Es ist nicht erlaubt, Geschirr zu spülen, Tischtennis zu spielen oder andere Geräusche zu machen.

10) SPORT, SPIELE UND -AKTIVITÄTEN
Innerhalb des Campingplatzes ist es verboten, Fußball, Tamburin, Boccia oder belästigende Spiele und Aktivitäten zu spielen. Es ist auch verboten, Rollschuhe zu benutzen.

11) BESCHRÄNKUNGEN FÜR FAHRZEUGE
Alle Fahrzeuge dürfen den Campingplatz nur zu den erlaubten Zeiten, mit mäßiger Geschwindigkeit (im Schritttempo, maximal 5 - 10 km/h) und unter Beachtung der Beschilderung betreten und verlassen. Der Verkehr von Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern ist verboten.

12) KINDER
Erwachsene sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich, deren Lebendigkeit, Bildung und Bedürfnisse darf nicht auf Kosten der Ruhe, Sicherheit und Hygiene anderer Gäste gehen.
Kinder müssen immer von einem Erwachsenen zu den Toiletten, Spielen und zum Schwimmbad begleitet werden. Innerhalb des Poolbereichs sind die spezifischen Vorschriften zu beachten.

13) DIVERSE VERBOTE 
Es ist verboten:
• Müll außerhalb der bereitgestellten Mülleimer zu entsorgen;
• Löcher oder Kanäle in die Erde zu machen;
• Offenes Feuer zu entzünden;
• Die Vegetation zu schädigen;
• Öle, Brennstoffe, siedende, gesalzene oder Abfallflüssigkeiten auf den Boden zu gießen
• Das Fahrzeug zu waschen
• Geschirr und Wäsche außerhalb der Spülbecken zu waschen;
• Verschwendung oder Missbrauch von Wasser;
• Beschädigung oder Manipulation von Anlagen und Geräten;
• Zäune, Schattierungsplanen zu schaffen, Seile in Augenhöhe zu installieren sowie alles andere, was potenziell gefährlich sein oder den freien Durchgang behindern könnte.

14) LOST & FOUND
Die auf dem Campingplatz gefundenen Gegenstände müssen der Direktion (dem Empfangsbüro) zur Erledigung der entsprechenden Formalitäten oder zur Rückgabe an den rechtmäßigen Eigentümer übergeben werden.

15) SCHÄDEN UND HAFTUNG
Die Benutzung von Sport- und Freizeitgeräten erfolgt auf eigene Gefahr. Darüber hinaus ist die Geschäftsführung nicht haftbar:
• für jeden Diebstahl von Gegenständen und Wertgegenständen, die nicht anvertraut und in Verwahrung genommen wurden;
• Schäden, die durch übermäßige Schneelasten und Stürze von Ästen oder Pflanzen verursacht werden;
• für Schäden, die durch andere Gäste, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Insekten
Krankheiten und Epidemien auch von Pflanzen oder anderen Ursachen, die nicht von der Fahrlässigkeit des Campingplatzpersonals abhängen.

16) SCHWIMMBAD

Die Nutzung des Schwimmbads durch unsere Gäste muss den in dieser Verordnung festgelegten Verhaltensregeln entsprechen:
16.1 Öffnungszeiten
• Das Schwimmbad steht den Campingplatzbenutzern an den vom Verwalter festgelegten Tagen und Uhrzeiten zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind am Eingang des Schwimmbades ausgehängt. Folgende Zeiten werden eingehalten:  täglich im Sommer von 8.00 bis 22.00 Uhr und im Herbst bis 20.00 Uhr und ab 1.November bis 14.Januar 2024 von 08.00 bis 19.00 Uhr. Eventuelle außerordentliche Öffnungen müssen im Voraus mit der Direktion vereinbart werden.
Die Benutzer sind verpflichtet, die oben festgelegten Öffnungszeiten des Swimmingpools sowie die anderen in diesen Bestimmungen festgelegten Regeln in Bezug auf diese Einhaltung einzuhalten.
16.2 Zugang
• Das Schwimmbad ist ausschließlich für Gäste des Campingplatzes zugänglich und nutzbar.
Tagesgäste, die sich nicht auf dem Campingplatz aufhalten, können den Service während der Öffnungszeiten an der Rezeption erwerben.
16.3 Verbote und Beschränkungen zur Benutzung des Schwimmbades
• Personen mit Wunden, Blutungen, Hautverletzungen oder Verbänden mit Pflastern und Bandagen dürfen den Pool nicht betreten. Personen, die an Pathologien leiden, die bei der Benutzung des Schwimmbeckens ein Risiko darstellen, werden zum Schutz ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer gebeten, die Direktion vor dem Betreten des Wassers über ihren Gesundheitszustand zu informieren.
• Kinder unter 14 Jahren haben keinen Zugang zu den Einrichtungen, es sei denn, sie werden von volljährigen Personen begleitet, die die Verantwortung für sie übernehmen. Für den Zugang und den Aufenthalt in der Einrichtung kann das Personal des Campingplatzes das Alter unbegleiteter Kinder überprüfen, indem es sie auffordert, einen Ausweis vorzuweisen;
• Um das Recht aller Gäste auf persönliche Sicherheit und einen friedlichen Aufenthalt in der Anlage zu gewährleisten, hat der Betreiber selbst oder durch das Personal des Campingplatzes das Recht, diejenigen aus der Anlage zu verweisen, die durch ihr Verhalten die öffentliche Ordnung und / oder die öffentliche Moral stören, oder die durch Lärm, gefährliche Spiele oder andere Äußerungen die Sicherheit anderer Gäste beeinträchtigen oder anderweitig den reibungslosen Ablauf des Dienstes stören; 
• Hunde oder andere Tiere sind im Poolbereich nicht erlaubt;
• Verzehren von Nahrungsmitteln und/oder Getränken in den Duschen und im Pool;
• Gymnastik-, Angel- und/oder Unterwasserschwimmgeräte, Radio, Tonwiedergabe- und andere elektrische Geräte ohne vorherige, auch verbale Genehmigung des Campingplatzpersonals zu haben;
• Die von Badenden benutzten Bereiche mit Schuhen zu betreten;
• Sich an Duschen, Wasserhähnen und anderen Haltegriffen im Duschbereich festzuhalten;
• Ballspielen im und um den Pool; 
• Plängeln, Drängeln, Jagen, Belästigen von Badenden oder anderweitige Gefährdung von sich selbst oder anderen.; 
• Dusche oder Bad mit Seife und/oder Shampoo, Aufenthalt im Poolbereich ohne Badeanzug; 
• Eintauchen von Kanten und Stufen, Laufen oder Rückwärtstauchen; 
• In Badewasser spucken oder Flüssigkeiten jeglicher Art verschütten; 
• Urinieren, defäkieren und reinigen von Wunden im Becken; 
• In die Wanne eintauchen, wenn ein oder mehrere Körperteile mit Ölen, Cremes und ähnlichen Substanzen jeglicher Art, einschließlich Haar- oder Hautfarbstoffen, behandelt sind; 
• Das werfen von Kleidung oder Gegenstände aller Art in das Wasser; 
• Eintritt in den Poolbereich nach Schließung; 
• Betreten des Maschinenraums; 
- Einbringen von Glasflaschen und -gläsern, Besteck und/oder ähnlichem in den Poolbereich; 
16.4 Verantwortlichkeit
• Die Benutzung des Swimmingpools, der Räume, des Mobiliars und der Ausrüstung erfolgt auf Risiko der Personen, die das Schwimmen ausüben, und ihrer Begleiter, unter Ausschluss jeglicher Haftung des Betreibers, mit Ausnahme von Mängeln, die auf die Struktur der Anlage zurückzuführen sind.
16.5 Regeln für sie Nutzung
• Aus hygienischen Gründen ist es obligatorisch, die Dusche vor dem Betreten der Wanne zu benutzen.
16.6 Im Wasser
• Der Boden kann nur barfuß oder mit speziellem Schuhwerk betreten werden, das ein vollständiges Eintauchen der Füße in das Fußwaschbecken ermöglicht;
• Die Verwendung einer Schwimmbrille mit unzerbrechlichen Gläsern ist erlaubt;
• Die Verwendung von Badebekleidung ist für Kinder unter 3 Jahren sowie für physiologisch inkontinente Benutzer obligatorisch.
• Es ist obligatorisch, begleitete Minderjährige in eigener Verantwortung zu beaufsichtigen. 
• Es wird empfohlen, zu schwimmen, ohne andere Schwimmer zu belästigen und/oder zu behindern.
• Für die Lagerung von Abfällen jeglicher Art sind die entsprechenden Abfallbehälter zu verwenden.
• Aus hygienischen Gründen ist es obligatorisch, auf den Liegen ein Handtuch zu benutzen. 
• Es ist verboten, Gegenstände im Poolbereich unbeaufsichtigt zu lassen.
• Es ist strengstens verboten, Tische oder Liegen zu belegen, wenn sie nicht benutzt werden; Liegen, die länger als 30 Minuten nicht benutzt werden, gelten als wieder für andere Benutzer verfügbar. 
• Der Betreiber ist berechtigt, den Zutritt von Badenden in den folgenden Fällen vorübergehend auszusetzen:
- Überfüllung der Anlage in einer Art und Weise, die die Sicherheit der Gäste gefährdet;
- Notwendigkeit und Dringlichkeit zur Durchführung restaurativer Arbeiten an der
Funktionalität und Sicherheit des Systems;
- Notfallsituationen, aus denen eine potentielle Gefahr für die Sicherheit der Benutzer und des Campingpersonals entstehen kann. 
16.8 Schäden
• Alle strukturellen Teile der Badeanlage sowie die Ausrüstung, die Außenmöbel
und das Material, aus dem seine Ausrüstung besteht, muss in jeder Hinsicht mit Bedacht verwendet werden.
• Alle Schäden, die an den Pflanzen und ihrer Einrichtung, Ausrüstung und ihren Materialien sowie an den sie umgebenden Bereichen verursacht werden, werden den Verantwortlichen in Rechnung gestellt, mit der sofortigen Bitte um Entschädigung für die für die Restaurierung entstandenen Kosten.

17) INFORMATION ZU DEN ZEITEN 

1.April bis 31.Oktober:

•   Ankunft Stellplätze von 11 bis 20 Uhr 
•   Abreise Stellplätze bis 11 Uhr
•   Rezeption Check-in von 11 bis 20 Uhr 
•   Ruhezeit: von 22 bis 08 Uhr
•   Rezeption – Kassa von 08 bis 20 Uhr 
•   Tagesgäste von 08 bis 19 Uhr
•   Bar von 08 bis 10 Uhr und 15.00 bis 20.00 Uhr im Sommer bis 22.00 Uhr
•   SPA (Sauna, Dampfbad) von 15 bis 20 Uhr im Sommer von 16.00 bis 21.00 Uhr
•   Pool von 08 bis 20 Uhr im Sommer bis 22.00
•   Platz für Abwasserentleerung von 08.15 bis 18.30 Uhr

1.November bis 1.April:

•   Ankunft Stellplätze von 11 bis 19 Uhr 
•   Abreise Stellplätze bis 11 Uhr
•   Rezeption Check-in von 11 bis 19 Uhr 
•   Ruhezeit: von 22 bis 08 Uhr
•   Rezeption – Kassa von 08 bis 19 Uhr 
•   Tagesgäste von 08 bis 19 Uhr
•   Bar von 08 bis 10 Uhr und 14.00 bis 19.00 Uhr
•   SPA (Sauna, Dampfbad) von 15 bis 19 Uhr 
•   Pool von 08 bis 19 Uhr 
•   Platz für Abwasserentleerung von 08.15 bis 18.30 Uhr

18) UNBEFUGTER ZUGANG
Der Zugang und die Anwesenheit von Unbefugten auf dem Campingplatz beinhaltet:
• Verletzung der Bestimmungen zur öffentlichen Sicherheit;
• Verstoß gegen Artikel 614 des italienischen Strafgesetzbuches (Hausfriedensbruch);
• Verstoß gegen Artikel 633 des italienischen Strafgesetzbuches (Eindringen in Grundstücke und Gebäude);
• Verstoß gegen Artikel 624 des italienischen Strafgesetzbuches (Diebstahl von Dienstleistungen);
• Verbrechen des Vertragsbetrugs.
Der Gast ist im Falle der Anwesenheit nicht angemeldeter oder illegaler Personen verpflichtet, für jede Person als Strafe einen Betrag in Höhe des Aufenthaltspreises ab dem Tag des Beginns der Belegung des Stellplatzes oder der Unterkunft zu zahlen, mit einem Minimum von 8 Tagen (acht, 8x80€=640€), unbeschadet des unanfechtbaren Rechts der Direktion, den Aufenthaltsvertrag sofort zu kündigen und den Gast und seine Angehörigen auszuweisen.

19) AUSSCHLUSS
Die Direktion behält sich das Recht vor, Personen auszuschließen, die nach ihrem unanfechtbaren Urteil gegen die Verordnung verstoßen oder auf andere Weise die Harmonie und den Geist der empfänglichen Siedlung stören, den guten Verlauf des Gemeinschaftslebens stören oder die sich nicht an die Regeln und Vereinbarungen dieser Verordnung halten.
Gäste, die bereits ausgewiesen oder zurückgerufen wurden, können den Campingplatz nicht mehr ohne eine neue, spezifische Genehmigung der Direktion betreten.  

 

Die Direktion behält sich das Recht vor, jederzeit den Inhalt (Punkte) dieses Reglements, die Nummer der Struktur oder des Stellplatzes, sowie  die Öffnungs- und Schließungszeiten des Campingplatzes, des Schwimmbads und der Bar zu ändern.

 

Das Live Merano Camping ist in Winterpause und bleibt bis zum 7.März 2024 geschlossen.

Wir freuen uns auf Sie!

Live Merano Camping